Die Stadt Münster ist in sechs Stadtbezirke aufgeteilt, nämlich Nord, West, Hiltrup, Südost, Ost und Mitte. Der Stadtbezirk Mitte erstreckt sich vom Ring im Westen bis zum Kanal im Osten, er endet im Norden kurz vor Kinderhaus und Coerde und im Süden etwa beim Preußenstadion. Der Bezirk hat über 130.000 Bewohner*innen und ist damit schon eine kleine Großstadt.
Die 19 Mitglieder der Bezirksvertretung werden bei der Kommunalwahl mit einem eigenen Stimmzettel gewählt.

Aufgaben & Kompetenzen
Die Bezirksvertretung verfügt über klar definierte Rechte und Pflichten, die ihre Arbeit im kommunalpolitischen Gefüge bestimmen:
- Mitbestimmung & Beratung: Bei allen örtlichen Angelegenheiten muss die Bezirksvertretung angehört werden, bevor Stadtrat oder Verwaltung Entscheidungen treffen. Dies betrifft beispielsweise Spielplätze, Parks, Schulen, Friedhöfe, Sportanlagen, Denkmalpflege sowie die Gestaltung des Stadtbildes.
- Eigene Entscheidungskompetenz: Innerhalb eines festgelegten Rahmens kann die Bezirksvertretung eigenständige Entscheidungen treffen. Dies umfasst insbesondere die Ausstattung und Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen im Bezirk sowie die Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel.
- Anregung & Vorschläge: Die Bezirksvertretung verfügt über ein formelles Vorschlagsrecht gegenüber dem Stadtrat. Sie kann konkrete Anregungen und Prioritäten zu Themen wie Bauprojekte, Verkehrsmaßnahmen, Grünanlagenpflege oder Straßenbenennungen einbringen.
- Vertretung & Repräsentation: Aus ihrer Mitte wählt die Bezirksvertretung eine Bezirksbürgermeisterin oder einen Bezirksbürgermeister. Diese Person repräsentiert den Stadtbezirk nach außen, leitet die Sitzungen der Bezirksvertretung und trägt die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Gremium vor.
- Bürgernähe & lokale Verankerung: Die Bezirksvertretung dient der Stärkung der Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene. Sie organisiert Sprechstunden, pflegt den Kontakt zu Vereinen, Initiativen und lokalen Einrichtungen und steht in direktem Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.
Wirkungsbereiche
Die Bezirksvertretung gestaltet das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen in ihrem Stadtbezirk aktiv mit. Ihre Tätigkeit umfasst verschiedene kommunalpolitische Handlungsfelder:
- Bildung & Soziales: Die Bezirksvertretung wirkt bei der Ausstattung und dem Unterhalt von Schulen sowie Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen mit. Sie setzt sich für eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur im Bezirk ein.
- Verkehr & Infrastruktur: Sie ist an der Planung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, der Einrichtung von Bushaltestellen und dem Straßenbau im Bezirk beteiligt. Dabei vertritt sie die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse der lokalen Bevölkerung.
- Öffentliche Grünflächen: Die Bezirksvertretung engagiert sich für die Pflege von Parks sowie die Neuanlage von Spielplätzen und Erholungsflächen. Sie trägt damit zur ökologischen Qualität und Lebensqualität im Stadtbezirk bei.
- Straßen- und Platzbenennung: Bei der Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen hat die Bezirksvertretung ein Mitspracherecht und kann so zur lokalen Identitätsbildung beitragen.
- Kultur & Vereinsleben: Die Bezirksvertretung unterstützt lokale Kulturinitiativen, Vereine und bürgerschaftliches Engagement. Sie fördert damit das gesellschaftliche Leben im Stadtbezirk.
- Denkmal- und Ortsbildschutz: Sie beteiligt sich aktiv an Entscheidungen zur Gestaltung und zum Erhalt des Ortsbildes. Dadurch trägt sie zur Bewahrung des historischen Erbes und zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei.